Geschäftsbedingungen

Wir nehmen Ihre gewaschene oder gereinigte Kleidung in Kommission. Nach Verkauf der Ware erhalten Sie 40% der Netto-Verkaufssumme.
Ohne Ihren Lieferschein ist keine Auszahlung möglich. Ab einem Zahllungsbetrag von 50,-- sollte eine telefonische Voranmeldung erfolgen.
Die angegebenen Preise auf dem Lieferschein sind Höchstpreise, die Ware kann reduziert verkauft werden wenn

- sie nachträglich Mängel aufweist
- länger als drei Monate hängt
- zu teuer eingeschätzt wurde
- Saisonende ist; dann bis zu 50 %

Braut – und Abendmode darf reduziert werden wenn

- sie nachträglich Mängel aufweist
- oder länger als ein Jahr hängt, dann jedes Jahr um 10%,
- gerne auch nach Absprache

Die Ware hängt für einen unbestimmten Zeitraum – mindestens jedoch drei Monate – im Verkauf. Der Kunde sollte sich in angemessenen
Abständen (ca ¼-jährlich) nach seiner Ware erkundigen. Aussortierte Ware steht ½ Jahr zur Abholung bereit. Braut- und Abendkleider
werden nach fünf Jahren gespendet. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Sachen an karitative Einrichtungen weitergeleitet.
Ein Vergütungs- oder Ersatzanspruch besteht nicht. Das umfassende Angebot, die großzügige Preispolitik des Einzelhandels und des
Internets macht den Verkauf von Abend- und Brautmode sehr schwierig. Eine gewisse Kulanz bei der Preisgestaltung ist daher unerläßlich.
Die gelieferte Ware ist gegen Einbruch/Diebstahl versichert. Für Verschmutzungen, Beschädigungen oder Ladendiebstahl übernehmen
wir keine Haftung.